ERKLÄRUNG KLIMANOTSTAND

Wir fordern, dass die Schweiz den nationalen Klimanotstand ausruft: "Die Schweiz anerkennt die Klimakatastrophe als zu bewältigende Krise. Sie hat folglich auf diese Krise zu reagieren und die Gesellschaft kompetent darüber zu informieren."

Der Notstand ist nicht als juristischer Begriff zu verstehen. Unser Ziel ist eine inhaltliche und zeitliche Priorisierung klimarelevanter Geschäfte, nicht etwa die Einschränkung demokratischer Rechte. Der Begriff wurde jeweils unterschiedlich interpretiert. Häufig beinhaltet er die Prüfung von Gesetzen und Beschlüssen in Bezug auf ihre Klimaverträglichkeit. Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Dringlichkeit der Lage müssen ernst genommen werden. Die Berichte der UNO, insbesondere der IPCC Sonderbericht zur 1.5°- Erwärmung (IPCC SR15), der IPCC Sonderbericht über Klimawandel und Land (IPCC SRCCL) und der IPBES Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services, müssen im politischen Prozess berücksichtigt werden.

Die Bevölkerung muss über die Notlage entsprechend informiert werden. Dazu gehört eine ehrliche und transparente Berichterstattung. Es müssen ausreichend und leicht verständliche Informationen zur Klimakrise öffentlich zugänglich sein. Dadurch kann sich die breite Bevölkerung an der Diskussion über Lösungsansätze zur Bewältigung der Krise beteiligen. Der Klimanotstand wurde bereits in diversen anderen Kantonen und Gemeinden ausgerufen. Im Kanton Bern haben es Thun und Köniz vorgemacht.

Vor einiger Zeit schickten wir der Gemeinde Spiez einen ausführlichen Brief mit der Forderung des Klimanotstands. Dieser beinhaltet mitunter eine ausführliche Erklärung und diverse Lösungs-/Massnahmenvorschläge. Hier kannst du diesen Brief lesen.